Vorläufiges Verbot – Gericht untersagt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen
Dieses Urteil wäre auch für München wichtig, denn es besteht jetzt das Risiko, dass die Lufthansa weitere Nachtflüge nach München verlegt. Obwohl das “Lärmkontingent” fast erschöpft ist, die Regelung in München ist nicht Mengebegrenzt und kann daher ein Problem für die Anwohner im Umland sein.
Etappensieg für die Bürgerinitiativen gegen nächtlichen Fluglärm: Laut einem Gerichtsbeschluss dürfen vorerst keine Nachtflüge mehr in Frankfurt stattfinden. Eine endgültige Entscheidung dürfte es jedoch erst im kommenden Jahr geben.
Nach den Klagen mehrerer Anwohner dürfen am Frankfurter Flughäfen vorerst keine Nachtflüge mehr starten und landen. Bis über deren Klagen der Bürger Rüsselsheim und Offenbach entschieden werde, gelte dieses Verbot, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag mit.
Damit darf es nicht wie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr insgesamt 17 Starts und Landungen geben. Gegen die Entscheidung des VGH ist nach dieser Mitteilung kein Rechtsmittel möglich.
In den Auseinandersetzungen um die neue Landebahn Nordwest, die nach bisheriger Planung am 21. Oktober offiziell in Betrieb genommen werden soll, hatte die Landesregierung den Gegnern ursprünglich ein striktes Nachtflugverbot versprochen. Koch wich davon ab.
Vor allem die Lufthansa, Hauptkunde in der Nacht, fürchtet ein striktes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Die Frachtsparte des Unternehmens hatte stets argumentiert, sie könne auf die Nachtflüge an ihrem Heimatstandort nicht verzichten. Die Anwohner wollen mit ihren Klagen ein komplettes Nachtflugverbot durchsetzen. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird jedoch nicht vor Anfang 2012 erwartet.
(Aktenzeichen: 11 B 1587/11.T, 11 B 1834/11.T)