Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat der Flughafengesellschaft einen vorläufigen Verzicht auf einen Baubeginn vorgeschlagen

Im Rechtsstreit um die geplante dritte Startbahn am Münchner Flughafen hat am vergangenen Freitag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Flughafengesellschaft einen vorläufigen Verzicht auf einen Baubeginn vorgeschlagen.

In diesem Fall würde der VGH zwei von Startbahngegnern in die Wege geleitete Eilverfahren gegen die Flughafen München GmbH (FMG) aussetzen, sagte eine VGH-Sprecherin am Dienstag in München der Nachrichtenagentur dpa.

Der Bund Naturschutz (BN) als einer der beiden Kläger wertete den Vorschlag des Gerichts als ersten Erfolg. Die nächsten zwei Jahre würden am Flughafen keine Bagger rollen, meinte BN-Landesbeauftrager Richard Mergner.

Quelle: aero.de & Süddeutsche.de

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