Pressemitteilung (Auszug)
Die Flughafen München GmbH (FMG) unterliegt einem fundamentalen Irrtum, wenn sie glaubt, das Problem der Finanzierung der geplanten 3. Startbahn mit ein paar lässigen Floskeln durch-winken zu können. Denn dass da einiges im Argen liegt, lässt sich unschwer an den jüngsten Äu-ßerungen von FMG und Staatsregierung erkennen. Die ständig wiederholte Behauptung, für den Bau würden keine Steuermittel benötigt, wirkt angesichts der Heimlichtuerei wenig glaubhaft, vor allem wenn man das Vorgehen mit dem Verhalten anderer Flughafengesellschaften vergleicht, die offenbar nichts oder weniger zu verbergen haben.
Deshalb hier erst einmal ein paar grundsätzliche Fakten. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehr-fach festgestellt: „Eine Planung, die aus finanziellen Gründen nicht realisierbar ist, ist rechtswid-rig, weil ihr die Planrechtfertigung fehlt.“ (z.B. Beschluss BVerwG 4 B 71.06 vom 16.07.2007). Die Art der Finanzierung selbst hingegen ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses. Daraus folgert die FMG offenbar, die bloße Behauptung, die Finanzierung sei gesichert, reiche schon aus. In einem Schreiben an die Regierung von Oberbayern heißt es: „Das zur Planfeststel-lung beantragte Ausbauvorhaben des Verkehrsflughafens München [Anm.: gemeint ist die 3. Startbahn] soll (laut Bayerischem Finanzministerium) von der Flughafen München GmbH über eigenen Cash-Flow und die Aufnahme von Darlehen auf dem Kapitalmarkt finanziert werden. Dieses Finanzierungskonzept … gestattet die Realisierung des planfestgestellten Vorhabens. Die Bonität der Flughafen München GmbH steht … außer Zweifel.“
Interessant ist hier zweierlei:
a) Die bloße Willensäußerung des Ministeriums stellt für die FMG bereits ein Finanzierungs- konzept dar.
b) Die FMG betrachtet die 3. Startbahn als bereits „planfestgestellt“.
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