Informationen zum offiziell bekanntgegebenen Planfeststellungsbeschluss und Klagen
Am 26.07.2011 hat die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss mit einem Ja zum Bau der 3. Startbahn der Münchner Flughafengesellschaft GmbH (FMG) gegenüber bekanntgegeben.
Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 2.837 Seiten – 44 Seiten allein das Inhaltsverzeichnis – und kann seit dem 26.07.2011 im Internet über die Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/planfeststellung eingesehen werden. Auf Grund der erwarteten Proteste, dass der PFB kurz vor den Sommerferien und damit der Haupturlaubszeit veröffentlicht wird, versuchte die Regierung von Oberbayern die Wut darüber nicht noch mehr zu schüren und entschied vorsorglich, den Bescheid den Bürgern, Kommunen und Verbänden gegenüber erst nach den Sommerferien offiziell bekanntzugeben.
Der Planfeststellungsbeschluss (20 Aktenordner) liegt seit dem 19.09.2011 bis zum 04.10.2011 in den aus Sicht der ROB betroffenen Gemeinden aus. Im Landkreis Dachau sind dies die Gemeinden Röhrmoos, Haimhausen und Hebertshausen, in den uns nächsten Orten des Landkreises Freising die Gemeinden Allershausen und Fahrenzhausen. In vielen Gemeinden der 10 Landkreise, aus denen mittlerweile über 70 Bürgerinitiativen hervorgegangen sind und die sich unter dem Dach des „Aktionsbündnisses AufgeMUCkt“ gegen die 3. Start- und Landebahn zusammengeschlossen haben, liegt er nicht aus, weil diese auf Grund des perfiden Instruments „Dauerschallpegel“ aus Sicht der Regierung von Oberbayern (Anm.: Erfüllungsgehilfin der Bayerischen Staatsregierung) per se gar nicht betroffen und nur wahrnehmungsgestört bzw. als Kollateralschaden zu vernachlässigen sind:
immerhin im gesamten mindestens 300.00 bayerische Bürger.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist 04.10.2011 gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und Einwendungsführern als zugestellt, so dass ab 05.10.2011 die Klagefrist beginnt.
Mit dem PFB pro Startbahn besteht für die FMG de facto sofortiges Baurecht. Deshalb müssen binnen 4 Wochen bis zum 04.11.2011 alle Anträge auf Aufhebung des Sofortvollzugs eingereicht und begründet sein. Auf Grund der Materialfülle verständlicherweise ein sehr kurz bemessener Zeitraum. Das Ziel dieser Klagen ist, der FMG als Bauherrn die Möglichkeit vorsorglich zu nehmen, die Bagger sofort anrollen lassen zu können.
Die FMG erklärte zwar, dass sie auf den Sofortvollzug verzichten wolle, hatte dies aber vom Einreichen einer Klage abhängig gemacht, worauf sich die Startbahngegner selbstverständlich nicht einlassen.
Erste Kläger stehen definitiv schon fest: die Schutzgemeinschaft Nord mit potenziellen Musterklägern aus Attaching, die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz und die Stadt Freising.
Nun hoffen die Startbahngegner mit Ihrer Unterstützung auf ein „München 21“ auf unserer Großdemonstration am 29.10.2011, 10:00 Uhr, Münchner Marienplatz!
Die 3. Startbahn ist kein regionales Thema, sondern geht uns bezüglich Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz und damit einer langfristigen und bleibenden Lebensgrundlage alle an!